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VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 12 Abs 1 GG; § 122 BG ND; Lehr1PrV ND
Außerkrafttreten; Prüfungsordnung; Prüfungsordnung, Aufhebung: Prüfungsanspruch; Übergangsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 27.09.1995 - 1 UE 3026/94
Ausschluß von der Prüfung zur Zweiten Pädagogischen Staatsprüfung in Hessen wegen …
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
"Ungeachtet dessen berücksichtigt der Kläger bei seiner Argumentation nicht hinreichend, dass selbst für den Fall, dass der Gesetzgeber seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Grundrechtsausübung und hier speziell im Bereich des Sanktionsprogramms bei Täuschungsversuchen in einer berufsqualifizierenden Prüfung selbst zu treffen, sodass eine verordnungsrechtliche Bestimmung im Bereich des Prüfungsrechts wegen Fehlens der erforderlichen parlamentarischen Ermächtigung in einem formellen Gesetz mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, es den Gerichten obliegt, bis zum Vorliegen der erforderlichen parlamentarischen Leitentscheidung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vom vorhandenen Normenmaterial ausgehend Maßstäbe zu entwickeln, die einerseits dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen, andererseits an der Grundentscheidung zugunsten der Berufsfreiheit orientiert eine verfassungskonforme Anwendung der Sanktionen bei Täuschungsversuchen im Rahmen einer Prüfung sicherstellen (vgl. hierzu ausführlich Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 25 m. w. N.; VG Meiningen, Urt. v. 3.5.2010 - 1 K 611/07 Me -, ThürVBl.Ausgehend von diesen Grundsätzen spricht Einiges dafür, unabhängig von der Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm einen schweren Fall eines Täuschungsversuchs mit dem Nichtbestehen der Teilprüfung und infolgedessen mit dem Nichtbestehen der gesamten Wiederholungsprüfung zu sanktionieren (in diesem Sinn etwa Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 26 ff.), zumal der niedersächsische Verordnungsgeber den Fall eines Täuschungsversuchs sowohl in § 17 Abs. 1 PVO-Lehr II als auch in § 17 Abs. 1 APVO-Lehr in inhaltlich gleicher Weise sanktioniert.".
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
Regelungen, die wie die staatliche Prüfungsordnungen den Zugang zu einem Beruf von dem Bestehen einer Prüfung und damit von dem Ausgang des wertenden Urteils von Prüfern abhängig machen, begründen subjektive Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Beruf im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht zur Einschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten Stufentheorie (Urteil vom 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -,BVerfGE 7, 377, 401 ff.). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
Sie tragen einerseits dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917) und ermöglichen es andererseits den Prüflingen, das Ergebnis einer Prüfung rechtlich effektiv überprüfen zu lassen und hierzu wirksam Einwände gegen die Prüfungsentscheidung zu erheben (BVerfGE 84, 34 [47 ff.]).
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
Sie tragen einerseits dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917) und ermöglichen es andererseits den Prüflingen, das Ergebnis einer Prüfung rechtlich effektiv überprüfen zu lassen und hierzu wirksam Einwände gegen die Prüfungsentscheidung zu erheben (BVerfGE 84, 34 [47 ff.]). - BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der …
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
Sie tragen einerseits dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917) und ermöglichen es andererseits den Prüflingen, das Ergebnis einer Prüfung rechtlich effektiv überprüfen zu lassen und hierzu wirksam Einwände gegen die Prüfungsentscheidung zu erheben (BVerfGE 84, 34 [47 ff.]). - OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10
Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1 …
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 - (Juris) gerade zur gerichtlichen Ausfüllung eines Normierungsdefizits bei der Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Lehrämter folgendes ausgeführt:. - VG Meiningen, 03.05.2010 - 1 K 611/07
Zu den Anforderungen an Regelungen für das Bestehen von Klausuren in einer …
Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
"Ungeachtet dessen berücksichtigt der Kläger bei seiner Argumentation nicht hinreichend, dass selbst für den Fall, dass der Gesetzgeber seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Grundrechtsausübung und hier speziell im Bereich des Sanktionsprogramms bei Täuschungsversuchen in einer berufsqualifizierenden Prüfung selbst zu treffen, sodass eine verordnungsrechtliche Bestimmung im Bereich des Prüfungsrechts wegen Fehlens der erforderlichen parlamentarischen Ermächtigung in einem formellen Gesetz mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, es den Gerichten obliegt, bis zum Vorliegen der erforderlichen parlamentarischen Leitentscheidung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vom vorhandenen Normenmaterial ausgehend Maßstäbe zu entwickeln, die einerseits dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen, andererseits an der Grundentscheidung zugunsten der Berufsfreiheit orientiert eine verfassungskonforme Anwendung der Sanktionen bei Täuschungsversuchen im Rahmen einer Prüfung sicherstellen (vgl. hierzu ausführlich Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 25 m. w. N.; VG Meiningen, Urt. v. 3.5.2010 - 1 K 611/07 Me -, ThürVBl.