Rechtsprechung
   VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48542
VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13 (https://dejure.org/2013,48542)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.07.2013 - 6 A 2781/13 (https://dejure.org/2013,48542)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 6 A 2781/13 (https://dejure.org/2013,48542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
    Sie tragen einerseits dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917) und ermöglichen es andererseits den Prüflingen, das Ergebnis einer Prüfung rechtlich effektiv überprüfen zu lassen und hierzu wirksam Einwände gegen die Prüfungsentscheidung zu erheben (BVerfGE 84, 34 [47 ff.]).
  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
    Sie tragen einerseits dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917) und ermöglichen es andererseits den Prüflingen, das Ergebnis einer Prüfung rechtlich effektiv überprüfen zu lassen und hierzu wirksam Einwände gegen die Prüfungsentscheidung zu erheben (BVerfGE 84, 34 [47 ff.]).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 - (Juris) gerade zur gerichtlichen Ausfüllung eines Normierungsdefizits bei der Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Lehrämter folgendes ausgeführt:.
  • VG Meiningen, 03.05.2010 - 1 K 611/07

    Zu den Anforderungen an Regelungen für das Bestehen von Klausuren in einer

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2013 - 6 A 2781/13
    "Ungeachtet dessen berücksichtigt der Kläger bei seiner Argumentation nicht hinreichend, dass selbst für den Fall, dass der Gesetzgeber seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Grundrechtsausübung und hier speziell im Bereich des Sanktionsprogramms bei Täuschungsversuchen in einer berufsqualifizierenden Prüfung selbst zu treffen, sodass eine verordnungsrechtliche Bestimmung im Bereich des Prüfungsrechts wegen Fehlens der erforderlichen parlamentarischen Ermächtigung in einem formellen Gesetz mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, es den Gerichten obliegt, bis zum Vorliegen der erforderlichen parlamentarischen Leitentscheidung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vom vorhandenen Normenmaterial ausgehend Maßstäbe zu entwickeln, die einerseits dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen, andererseits an der Grundentscheidung zugunsten der Berufsfreiheit orientiert eine verfassungskonforme Anwendung der Sanktionen bei Täuschungsversuchen im Rahmen einer Prüfung sicherstellen (vgl. hierzu ausführlich Hessischer VGH, Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, juris Langtext Rdnr. 25 m. w. N.; VG Meiningen, Urt. v. 3.5.2010 - 1 K 611/07 Me -, ThürVBl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht